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Förderung für die Dachdämmung 2026: Was gibt es noch?

Zuletzt geprüft: 29. Oktober 2026 · Von der Zimmerei Heine, Bollschweil

Kurz gesagt

Die BAFA bezuschusst die Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Seit 21. Juli 2026 gibt es die 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus beim Einfamilienhaus nur noch für den Teil der Kosten über 30.000 Euro. Alternativ können Selbstnutzer 20 Prozent über drei Jahre von der Steuer absetzen (§ 35c EStG). Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht.

Die drei Wege zur Förderung

Wer 2026 sein Dach dämmt, hat im Wesentlichen drei Möglichkeiten, Geld vom Staat zu bekommen:

  1. Zuschuss der BAFA aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen)
  2. Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz, nur für selbst genutzte Häuser
  3. Zinsgünstiger Kredit der KfW als Ergänzung zum BAFA-Zuschuss

Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Welcher Weg sich lohnt, hängt von der Höhe der Kosten und Ihrer Steuerlast ab.

BAFA-Zuschuss: 15 Prozent, Bonus nur noch über 30.000 Euro

Gefördert wird die Dämmung von Dachflächen und der obersten Geschossdecke an Gebäuden, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Ohne iSFPMit iSFP
Grundfördersatz15 %15 %
iSFP-Bonus–+ 5 Prozentpunkte, nur auf Kosten über 30.000 €
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)bis 30.000 €bis 60.000 €
Mindestinvestition300 €300 €

Neu seit 21. Juli 2026: Früher gab es mit Sanierungsfahrplan pauschal 20 Prozent. Jetzt gilt der Bonus beim Einfamilienhaus nur für den Betrag, der über 30.000 Euro hinausgeht, und die Schwelle muss in einem einzigen Antrag erreicht werden. Viele Ratgeberseiten nennen noch die alte Regel.

Rechenbeispiele (Einfamilienhaus)

Förderfähige KostenZuschuss ohne iSFPZuschuss mit iSFP
20.000 €3.000 €3.000 €
30.000 €4.500 €4.500 €
42.500 €4.500 € (gedeckelt)7.000 €
60.000 €4.500 € (gedeckelt)10.500 €

Ohne Sanierungsfahrplan sind nur 30.000 Euro förderfähig, der Zuschuss ist also bei 4.500 Euro gedeckelt.

Voraussetzungen

  • Antrag vor Vorhabenbeginn: Als Beginn gilt schon der Abschluss des Auftrags. Üblich ist ein Vertrag mit der Bedingung, dass er erst mit der Förderzusage wirksam wird. Beratung und Planung davor sind erlaubt.
  • Energieeffizienz-Experte: Er muss eingebunden werden und bestätigt die technischen Anforderungen.
  • Technische Mindestanforderung: Für Dachflächen und oberste Geschossdecke verlangt die BEG einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von höchstens 0,14 W/(m²K).
  • Fachbetrieb: Die Arbeiten führt ein Fachunternehmen aus.

Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 Prozent über drei Jahre

Wer sein Haus selbst bewohnt, kann statt des Zuschusses die Steuerermäßigung nutzen. Das Gebäude muss bei Beginn der Arbeiten älter als zehn Jahre sein.

  • Im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr je 7 Prozent der Aufwendungen (höchstens 14.000 Euro pro Jahr)
  • Im dritten Jahr 6 Prozent (höchstens 12.000 Euro)
  • Insgesamt bis zu 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt, also für Aufwendungen bis 200.000 Euro
  • Voraussetzungen: Fachunternehmen, Bescheinigung nach amtlichem Muster, Rechnung und Überweisung auf das Konto des Betriebs (keine Barzahlung)

Wann lohnt sich der Steuerbonus? Bei Kosten über 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan ist er oft attraktiver, weil er nicht bei 30.000 Euro gedeckelt ist. Voraussetzung ist, dass Sie genug Einkommensteuer zahlen. Das sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.

KfW-Kredit und Landesförderung

Ergänzend zum BAFA-Zuschuss bietet die KfW einen Ergänzungskredit an, über die Hausbank beantragt. Die Konditionen ändern sich laufend; den aktuellen Zinssatz finden Sie auf kfw.de.

In Baden-Württemberg vergibt die L-Bank zinsgünstige Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum. Einen eigenen Landeszuschuss für die Dämmung als Einzelmaßnahme haben wir nicht gefunden. Die Stadt Freiburg hat mit „Klimafreundlich Wohnen“ ein eigenes Programm, das laut Stadt seit Juli 2026 aber vorerst gestoppt ist – mehr dazu auf unserer Seite zum Freiburger Süden.

So gehen Sie vor

  1. Beratung vor Ort: Wir schauen uns Dachstuhl und Eindeckung an und schlagen eine sinnvolle Dämmlösung vor.
  2. Energieberater einbinden: Er prüft die Förderfähigkeit und stellt bei Bedarf einen Sanierungsfahrplan aus.
  3. Angebot mit Förderbedingung: Sie erhalten unser Angebot, der Vertrag wird erst mit der Förderzusage wirksam.
  4. Antrag stellen und Zusage abwarten, dann bauen wir.
  5. Nachweise: Nach Abschluss liefern wir Rechnung und Unterlagen für den Verwendungsnachweis oder die Steuerbescheinigung.

Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich häufig; maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien von BAFA und KfW sowie das Einkommensteuergesetz. Dieser Artikel ersetzt keine Energie- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zum Thema

Wie viel Zuschuss gibt es 2026 für die Dachdämmung?

15 Prozent der förderfähigen Kosten über die BEG-Einzelmaßnahmen der BAFA. Beim Einfamilienhaus sind bis zu 30.000 Euro förderfähig, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 60.000 Euro. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit 21. Juli 2026 nur für den Teil über 30.000 Euro. Höchstens sind so 10.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit und Jahr möglich.

Muss ich den Förderantrag vor der Auftragsvergabe stellen?

Ja. Der Antrag bei der BAFA muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und als Beginn gilt in der Regel schon der Abschluss des Auftrags. Üblich ist ein Vertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wird. Planung und Energieberatung vorab sind erlaubt.

Brauche ich einen Energieberater für die Förderung?

Ja. Für die BAFA-Förderung der Gebäudehülle muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Er bestätigt die technischen Anforderungen, etwa den U-Wert der Dämmung.

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. § 35c EStG schließt die Steuerermäßigung aus, wenn für dieselben Aufwendungen ein Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird. Für verschiedene Maßnahmen können Sie aber unterschiedliche Wege wählen.

Gibt es in Baden-Württemberg zusätzlich einen Landeszuschuss für die Dachdämmung?

Einen eigenen Landeszuschuss für die Dachdämmung als Einzelmaßnahme haben wir nicht gefunden. Die L-Bank bietet zinsgünstige Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum an; ob sie für Ihr Vorhaben passen, prüfen Sie am besten direkt bei der L-Bank. Einzelne Städte wie Freiburg haben eigene Programme.